Nach Landesbauordnung (§ 49 BauO NRW) müssen Neubauten bereits seit 01.04.2013 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein.
Für Bestandsbauten endete die Übergangsfrist am 31.12.2016.
Sorgen Sie für mehr Sicherheit in Ihrem Objekt und vereinbaren Sie einen kostenlosen Besichtigungstermin.
Ich berate Sie gerne vor Ort und erstelle Ihnen ein Angebot zur Montage und der Wartung der Rauchwarnmelder.
Ich biete Ihnen alle Leistungen aus einer Hand:
Weitere Informationen zur Rauchmelderpflicht in NRW finden Sie hier.