Montage von Rauchwarnmeldern nach DIN 14676.
Nach Landesbauordnung (§ 49 BauO NRW) müssen Neubauten bereits seit 01.04.2013 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein.
Für Bestandsbauten endete die Übergangsfrist am 31.12.2016.
Sorgen Sie für mehr Sicherheit in Ihrem Objekt und vereinbaren Sie einen kostenlosen Besichtigungstermin.
Ich berate Sie gerne vor Ort und erstelle Ihnen ein Angebot zur Montage und der Wartung der Rauchwarnmelder.
Ich biete Ihnen alle Leistungen aus einer Hand:
- Hochwertige Rauchwarnmelder mit bis zu zehn Jahren Gewährleistung auf Gerät und Batterie
- Die fachgerechte Montage nach DIN 14676 inkl. Dokumentation
- Die Bewohner werden in den Richtigen Umgang mit den Rauchwarnmeldern eingewiesen
- Die jährliche Wartung und Funktionsprüfung inkl. Dokumentation
Weitere Informationen zur Rauchmelderpflicht in NRW finden Sie hier.